Ingenieurbüro für Energieberatung
Ingenieurbüro für Energieberatung 

AGB:   IFE - Ingenieurbüro für Energieberatung im Folgenden - IFE genannt

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem IFE – Ingenieurbüro für Energieberatung, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ingenieurbüro für Energieberatung
(im Folgenden „IFE“)

 


§ 1 Geltungsbereich

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen          des IFE, insbesondere Energieberatungen, die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne    (ISFP), Fördermittelberatungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

 (2)   Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des                           Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, IFE hat ihrer Geltung ausdrücklich           und schriftlich zugestimmt.

(3)    Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern             im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.


§ 2 Vertragsschluss

(1)    Angebote des IFE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als             verbindlich bezeichnet werden.

(2)    Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots (z. B. durch                             Unterzeichnung, E-Mail oder Beauftragung in Textform) durch den Auftraggeber zustande.       Mit Annahme des Angebots wird ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB geschlossen.

(3)    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden                                 Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung des IFE.

(4)    Sofern dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.


§ 3 Schriftform

        Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.                    Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.


§ 4 Preise und Umsatzsteuer

(1)     Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen                        gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2)     Grundlage der Vergütung ist das jeweilige Angebot des IFE. Zusätzliche Leistungen,                die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.


§ 5 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)     Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom IFE ausdrücklich in Textform                       bestätigt wurden.

(2)     Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen                         Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung              zu stellen.

(3)     Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des      Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des IFE. Die Leistungspflichten      des IFE ruhen für die Dauer der fehlenden Mitwirkung.


§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

(1)    Wird die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar, die das IFE nicht        zu vertreten hat   (z. B. höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), ist das            IFE für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.

(2)     Dauert die Leistungserschwernis über einen angemessenen Zeitraum hinaus an, sind              beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(3)     Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.


§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1)      Sämtliche vom IFE erstellten Unterlagen, Berichte, Berechnungen, Sanierungsfahrpläne          (iSFP) und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

(2)      Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares               Nutzungsrecht zur Verwendung der Leistungen ausschließlich für den vertraglich                     vereinbarten Zweck.

(3)      Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen                       schriftlichen Zustimmung des IFE.


§ 8 Haftung

(1)       Das IFE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden              aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2)       Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das IFE nur bei Verletzung wesentlicher                                Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den                                vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)       Die Leistungen des IFE stellen fachliche Empfehlungen auf Grundlage der verfügbaren            Daten dar. Eine Garantie für bestimmte energetische, wirtschaftliche oder                                  förderrechtliche Ergebnisse wird nicht übernommen.

(4)       Prognosen und Berechnungen beruhen auf Annahmen und normativen Verfahren;                    Abweichungen von tatsächlichen Ergebnissen begründen keine Haftung.

(5)       Für Fehler externer Software haftet das IFE nicht.

(6)       Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.


§ 9 Zahlungsbedingungen

(1)        Rechnungen sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug               zur Zahlung fällig.

(2)        Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(3)        Das IFE ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang                                 zurückzuhalten.


§ 10 Fördermittel und Anträge

(1)        Das IFE schuldet keine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln (z.B. BAFA,                     KfW, NBank).

(2)        Die Verantwortung für die fristgerechte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen                 liegt beim Auftraggeber.

(3)        Verspätungen oder Ablehnungen durch Förderstellen begründen keine Haftung des IFE.


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

           Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein               öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Oldenburg (Oldb)


§ 12 Höhere Gewalt

           Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, Arbeitskampf)                               berechtigen das IFE, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen.


§ 13 Referenzen

           Das IFE ist berechtigt, Name/Firma und Ort des Auftraggebers als Referenz zu nennen,               sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.


§ 14 Salvatorische Klausel

          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die                      Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


§ 15 Datenschutzhinweis

          Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-                                  Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Angebotserstellung sowie zur                                  Durchführung und Abwicklung der Energieberatung nach Maßgabe der jeweils                              gültigen Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)                          und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

          Im Rahmen eines erteilten Auftrags werden die für die Beantragung, Durchführung                        und Abwicklung der Förderung erforderlichen Daten an das BAFA sowie                                        gegebenenfalls an von diesem beauftragten Stellen übermittelt.

 

 

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Hundsmühler Straße 50
26131 Oldenburg

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