Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem IFE – Ingenieurbüro für Energieberatung, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ingenieurbüro für Energieberatung
(im Folgenden „IFE“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen des IFE, insbesondere Energieberatungen, die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (ISFP), Fördermittelberatungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, IFE hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des IFE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots (z. B. durch Unterzeichnung, E-Mail oder Beauftragung in Textform) durch den Auftraggeber zustande. Mit Annahme des Angebots wird ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB geschlossen.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung des IFE.
(4) Sofern dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.
§ 3 Schriftform
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Grundlage der Vergütung ist das jeweilige Angebot des IFE. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.
§ 5 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom IFE ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des IFE. Die Leistungspflichten des IFE ruhen für die Dauer der fehlenden Mitwirkung.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
(1) Wird die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar, die das IFE nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), ist das IFE für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
(2) Dauert die Leistungserschwernis über einen angemessenen Zeitraum hinaus an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom IFE erstellten Unterlagen, Berichte, Berechnungen, Sanierungsfahrpläne (iSFP) und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Leistungen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des IFE.
§ 8 Haftung
(1) Das IFE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das IFE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Leistungen des IFE stellen fachliche Empfehlungen auf Grundlage der verfügbaren Daten dar. Eine Garantie für bestimmte energetische, wirtschaftliche oder förderrechtliche Ergebnisse wird nicht übernommen.
(4) Prognosen und Berechnungen beruhen auf Annahmen und normativen Verfahren; Abweichungen von tatsächlichen Ergebnissen begründen keine Haftung.
(5) Für Fehler externer Software haftet das IFE nicht.
(6) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
(3) Das IFE ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
§ 10 Fördermittel und Anträge
(1) Das IFE schuldet keine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln (z.B. BAFA, KfW, NBank).
(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen liegt beim Auftraggeber.
(3) Verspätungen oder Ablehnungen durch Förderstellen begründen keine Haftung des IFE.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Oldenburg (Oldb)
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, Arbeitskampf) berechtigen das IFE, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen.
§ 13 Referenzen
Das IFE ist berechtigt, Name/Firma und Ort des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 15 Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Angebotserstellung sowie zur Durchführung und Abwicklung der Energieberatung nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Im Rahmen eines erteilten Auftrags werden die für die Beantragung, Durchführung und Abwicklung der Förderung erforderlichen Daten an das BAFA sowie gegebenenfalls an von diesem beauftragten Stellen übermittelt.